[AGB]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Für alle der Fotodesignerin erteilten Aufträge gelten nachfolgende AGB, die als vereinbart gelten, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Geschäftsbedingungen der AuftraggeberInnen, die von nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn die Fotodesignerin ihnen nicht ausdrücklich widerspicht. Abweichungen seitens der AuftraggeberInnen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotodesignerin geltend gemacht.
3. Alle der Fotodesignerin hergestellten Produkte sind „Bilder“ im Sinne dieser AGB, ganz gleich in welcher Form sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, in digitaler Form etc.)

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte
1. Der Fotodesignerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die von der Fotodesignerin hergestellten Bilder sind grundätzlich für deren Gebrauch und den der AuftraggeberInnen bestimmt.
3. Die AuftraggeberInnen erwerben an den Bildern nur Nutzungsrechte im vertraglich festgelegtem Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotodesignerin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
4. Die Übertragung und Einräumung der von den AuftraggeberInnen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotodesignerin, bspw. auch an Redaktionen.
5. Sofern die Fotodesignerin nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen die Einwilligung einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter.
6. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars bzw. Kaufpreises an die Fotodesignerin. Ist kein Honorar vereinbart, behält die Fotodesignerin sämtliche Nutzungsrechte. Die Verwendung unhonorierter Bilder durch die AuftraggeberInnen muss gesondert vereinbart werden.
7. Die BestellerInnen des Bildes im Sinne von § 60 UrhG haben kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
8. Die Fotodesignerin verlangt ausdrücklich, bei jeglicher Verwendung eines Bildes als Urheberin diesen Bildes genannt zu werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird das Recht auf Namensnennung verletzt, berechtigt dies die Fotodesignerin zum Schadensersatz.
9. Die Originalbilder verbleiben stets bei der Fotodesignerin. Eine Herausgabe dieser an die AuftraggeberInnen erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
10. Sämtliche von der Fotodesignerin veröffentlichten Bilder dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt, be- und verarbeitet, verbreitet oder auf jegliche Art verwertet bzw. verwendet werden. Wird dies missachtet, kann die Fotodesignerin Schadensersatz geltend machen (siehe IV.3).

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, Preis je Bild oder vereinbarte Pauschale ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet (umsatzsteuerbefreit gem. § 19 Abs. 1 UStG); Nebenkosten wie Reisekosten, Studiomieten etc. sind von den AuftraggeberInnen zu tragen.
2. Das Honorar ist – sofern nicht anders vereinbart – bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Fotodesignerin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3. Bei vertraglich vereinbarter Rechnungszahlung sind fällige Rechnungen innerhalb von 14 Tagen – wenn nicht anders vereinbart – ohne Abzug zu zahlen. Die AuftraggeberInnen geraten in Verzug, wenn sie die fälligen Rechnungen nicht spätestens innerhalb 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleichen. Geraten die AuftraggeberInnen in Zahlungsverzug, ist der Fotodesignerin vorbehalten, ihnen Mahnungen zzgl. Mahnbebühren, die zu bezahlen sind, zukommen zu lassen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bzw. Kaufpreises behält die Fotodesignerin sämtliche Nutzungsrechte.
5. Hat die Fotodesignerin keine ausdrücklichen Weisungen der AuftraggeberInnen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder erhalten, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
6. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotodesignerin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7. Wünschen die AuftraggeberInnen während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so haben diese die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält die Fotodesignerin den jeweiligen Vergütungsanspruch.
8. Kostenvoranschläge der Fotodesignerin sind unverbindlich.

IV. Haftung, Schadenersatz
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotodesignerin für sich und ihre ErfüllungsgehilfInnen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Zu- und Rücksendung von Bildern, gleich welcher Art (Postweg, Internet etc.), erfolgt auf Gefahr und Rechnung der AuftraggeberInnen.
3. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes, gleich welcher Form (digital, geprinted etc.), ist die Fotodesignerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des fünffachen üblichen Honorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00€ pro Bild und Einzelfall. Der Fotodesignerin bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.
4. Unterbleibt bei der Bildveröffentlichung die Bennenung der Fotodesignerin (siehe II.8) oder ist der Name der Fotodesignerin – falls nicht anders vereinbart – nicht dauerhaft Bestand digitaler Bilder (bspw. Bildunterschrift, Vermerk u.ä.), so haben die AuftraggeberInnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Honorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00€ pro Bild und Einzelfall. Der Fotodesignerin bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.
5. Die Fotodesignerin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit entwickelter Bilder.
6. Für die Art der Nutzung der Bilder übernimmt die Fotodesignerin keine Haftung. Die AuftraggeberInnen sind dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Recht Dritter verletzt werden.

V. Nebenpflichten, -vereinbarungen
1. Die AuftraggeberInnen dürfen der Fotodesignerin für Aufnahmen nur Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung sie berechtigt sind und die frei sind von Rechten Dritter. Die AuftraggeberInnen haben die Fotodesignerin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2. Die AuftraggeberInnen verpflichten sich, alle Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Beendigung des Auftrags diese unverzüglich wieder abzuholen. Verzögert sich ein vereinbarter Auftragstermin durch verspätete Lieferung der Aufnahmeobjekte, tragen die AuftraggeberInnen die Verantwortung dafür sowie erhöhte Kosten. Holen die AuftraggeberInnen nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotodesignerin berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen sowie evtl. erhöhte Mietkosten für Studioräume. Auch ggf. anfallende Transportkosten werden den AuftraggeberInnen zur Last gelegt.
3. Überlässt die Fotodesignerin den AuftraggeberInnen mehrere entwickelte Bilder zur Auswahl, haben die AuftraggeberInnen die nicht gewählten Bilder – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Bilder kann die Fotodesignerin Bezahlung verlangen, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht selbst zu vertreten hat.
4. Die Fotodesignerin überlässt den AuftraggeberInnen keine Bilder in digitaler Form zur Auswahl. Bilder in digitaler Form werden – wenn notwendig – nur in Anwesenheit der Fotodesignerin in ihren Räumlichkeiten gewählt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotodesignerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotodesignerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotodesignerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern die AuftraggeberInnen nicht nachweisen, dass der Fotodesignerin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der AuftraggeberInnen kann die Fotodesignerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotodesignerin bestätigt worden sind. Die Fotodesignerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei Absage des vertraglich festgelegten Auftrags durch die AuftraggeberInnen, kann die Fotodesignerin ein Ausfallhonorar verlangen. Dieses beträgt 24 Stunden vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Honorars, danach 100%.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der AuftraggeberInnen werden gespeichert. Die Fotodesignerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Für den Fall, dass die AuftrageberInnen keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegen, wird der Wohnsitz der Fotodesignerin als Gerichtsstand vereinbart.


Stand: November 2011, Wilma Träger, Leipzig